Aktuelle Informationen Coronavirus
Stand 13. Januar 2021
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Sicher und entspannt im Hubertushof
Ihre und unsere Sicherheit liegen uns am Herzen.
Wir haben ein umfangreiches Hygiene-Konzept unter Einbeziehung aller Vorgaben der Regierung und der Empfehlung der WHO ausgearbeitet inklusive regelmäßiger COVID19-Testungen. Sie können sicher sein, dass Sie bei uns eine wundervolle Zeit und einen sicheren Urlaub mit viel Platz genießen können. Machen Sie sich ein Bild über unserer Bemühungen auf unserer Homepage.
Angepasste Stornierungsbedingungen
Um Ihnen möglichst viel Flexibilität in diesem Winter zu geben, haben wir die Bedingungen für eine kostenfreie Stornierung im Winter 2020/21 wie folgt angepasst:
Sie können jetzt Ihren Urlaub bei uns bis 4 Wochen vor Anreise KOSTENLOS stornieren
Sie bekommen Ihre Anzahlung abzüglich der Bankspesen zurück. Wir freuen uns natürlich umso mehr, wenn Sie Ihren Aufenthalt verschieben und die Zeit in Stuben später genießen.
1 Monat vor Anreise: keine Kosten (außer Bankspesen bei Anzahlung)
Kürzer als 1 Monat: 70% der Arrangementpreises
Kürzer als 7 Tage: 90% des Arrangementpreises
Für alle Buchungen gelten ansonsten die Österreichischen Hotel-Vertragsbedingungen.
Bei vorzeitiger Abreise, verspäteter Ankunft oder bei No-Show werden 100% der Buchung in Rechnung gestellt sofern die Zimmer nicht weitervermietet werden können.
Im Falle, dass es zu einer behördlichen Schließung, Lock Down durch die Regierung oder Grenzsperren kommen sollte, können Sie selbstverständlich kostenfrei stornieren.
Kostenlose Stornoversicherung
Damit Sie mit gutem Gefühl Ihren geplanten Winterurlaub buchen können, hat das Land Vorarlberg für sämtliche Gäste-Buchungen in der Wintersaison 2020/21 eine Covid-19-Stornoversicherung abgeschlossen, welche für Sie kostenfrei ist: https://winterkodex.vorarlberg.travel/corona-stornoversicherung/
Dies bedeutet, dass ihr Urlaub sowohl im Krankheitsfall und auch bei behördlich angeordneter Quarantäne bei Ihnen und Ihren Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt kostenfrei versichert ist.
- Kostenlose COVID-19-Stornoversicherung für alle Gäste-Buchungen für die gesamte Wintersaison 2020/21
- Versicherungsfall: COVID-19-Infektion bzw. Erkrankung (Bescheid) und/oder der
berechtigte Verdacht darüber; auch bei Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt - Nachweis: offizielle Stornorechnung der Unterkunft und Quarantänebescheid oder
positiver COVID-19-Test oder ärztliches Attest bei COVID-19-Krankheitsbeschwerden - Versicherungssumme: 3.000 Euro pro Gastaufenthalt für Nächtigungs- und
Verpflegungskosten (vierköpfige Familie: bis zu 4 x 3.000 Euro =12.000 Euro) - Versicherungsausschluss von COVID-19 bei Pandemie-Einstufung-Ausschlussgrund
in den Versicherungsbedingungen explizit ausgenommen!
Alle durch COVID-19 bedingte Stornierungen können flexibel und stressfrei umgebucht werden.
Allg. Reiseversicherung mit Covid-19 Deckung
Die Europäische Reiseversicherung (kostenpflichtig) ist eine tolle, allgemeine Reiseversicherung und versichert zusätzlich noch den Fall, wenn bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist.
https://service.europaeische.at/doc/de/Information-Hotellerie-Oesterreich.pdf
https://start.europaeische.at/index.php?key=hsp&agencyNumber=10014410
Laut Versicherung bekommen Sie Ihr Geld zurück, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können oder abbrechen müssen, weil
- weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen
- weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.
In all diesen Fällen würde Ihnen die Versicherung die Hotelkosten erstatten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wann dürfen Stornogebühren verrechnet werden?
-
- Sofern das Hotel geöffnet und erreichbar ist
- Sofern der Gast reisen darf, aber trotzdem storniert (z.B. aus Angst und reiner Sorge vor möglicher Ansteckung)
Dürfen Stornogebühren verrechnet werden, sollte es eine behördliche Schließung des Hotels oder von Stuben geben?
Nein.
Dürfen Stornogebühren verrechnet werden, sollte das Hotel oder Stuben unter Quarantäne stehen?
Nein.
Ich habe eine Kreditkarte, welche ebenso eine Stornoversicherung beinhaltet und erspare mir deshalb den Abschluss einer Reiseversicherung über das Hotel. Somit ist mein Urlaub sicherlich abgesichert, oder nicht?
Achtung! Die Bedingungen für den Stornoschutz von Kreditkarten können je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein. Bitte prüfen Sie u.a. folgendes:
-
- Was sind die Storno-Konditionen und wie hoch ist die Deckung?
- Bis zu welchen Reisekosten bin ich versichert?
- Bin nur ich als Kreditkarteninhaber versichert oder auch meine mitreisende Familie?
- Gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die Reise mit meiner Kreditkarte bezahlt wurde?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt?
- Ist Covid-19 im Versicherungsschutz bereits enthalten oder immer noch Ausschlussgrund?
Was wird alles von der Europäischen Reiseversicherung in Zusammenhang mit Covid-19 gedeckt?
Es besteht Deckung für den Fall, dass ein versicherter Gast die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss,
-
- weil eine erhöhte Temperaturgemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist, oder er/sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
- weil er/sie an COVID-19 Symptomen erkrankt ist.
- weil ein naher Angehöriger oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und eine dringende Anwesenheit erforderlich ist.
- weil ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und der Gast sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.
Wann besteht keine Deckung der Reiserücktrittsversicherung?
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- Bei Stornierung aus Vorsicht, weil der Gast ein Risikopatient ist
- Wenn der Gast Sorge vor einer Ansteckung hat
- Stornogründe, die ursächlich mit der bisherigen Pandemie im Zusammenhang stehen, wie z.B. ein Arbeitsplatzverlust
- Sollte der Fall einer zweiten Welle (Grenzschließungen oder Shut Down) eintreten, wird diese ebenfalls nicht von der Versicherung gedeckt, in dem Fall dürfen Ihnen aber auch vom Hotel keine Stornogebühren verrechnet werden.
Was passiert, wenn ich während des Urlaubes krank werde und die Behörden mich auffordern, mich auf direktem Weg nach Hause in Selbstisolation/Quarantäne zu begeben?
Sollte der Gast während des Urlaubes erkranken und die Heimreise antreten, so sind die Reiseabbruchkosten bis zur max. abgeschlossenen Versicherungssumme gedeckt.
Was passiert, wenn ich während des Urlaubs erkranke und die Behörde mir vorschreibt, dass ich im Hotel in Quarantäne bleiben muss und nicht heimreisen darf?
Sollte der Gast während des Urlaubes erkranken im Hotel unfreiwillig verlängern müssen, so deckt die Versicherung pro Polizze bis zu max. € 3.000,- für Übernachtung und Verpflegung.
Welche Kosten werden während des Aufenthalts nicht gedeckt?
-
- Eine behördliche Quarantäneunterbringung außerhalb des Hotels
- Das Hotel wird behördlich unter Quarantäne gestellt, weil ein Gast/Mitarbeiter erkrankt oder ein Verdachtsfall ist
- Kosten für die medizinische Versorgung
Aufgrund eines Vorfalles werden die Lifte vorübergehend geschlossen. Berechtigt das zu einer kostenlosen Stornierung oder einem Reiseabbruch, weil das Skifahren jetzt nicht mehr möglich ist?
Nein. Die Schließung der Liftanlagen steht nicht im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Leistung im Hotel und berechtigt daher nicht zu einer kostenlosen Stornierung.
Die Reisefreiheit in meinem Heimatland wird eingeschränkt und die Grenzen geschlossen. Ich kann daher meinen geplanten Urlaub nicht antreten. Was ist mit den Storno kosten?
ln diesem Fall darf das Hotel keine Stornokosten verrechnen.
Wie sieht es bei einer Reisewarnung aus? Darf man hier kostenlos stornieren?
Nein, bei Individualreisen (Direktbuchung bei Hotel oder über booking.com) ist eine Reisewarnung im Zielland kein Grund für eine kostenlose Stornierung.
Wenn ich keine Versicherung abschließe und auch sonst keinen Stornoschutz habe, kann mir das Hotel die vertraglich geschuldeten Stornokosten in Rechnung stellen wenn ich an den Symptomen von Covid-19 oder an Covid-19 nachweisbar erkranke?
Ja. Genau aus diesem Grund wird eine Reisestorno- und Rücktrittsversicherung angeboten, welche genau diese Szenarien versichert. Bitte schließen Sie deshalb unbedingt eine entsprechende Reiseversicherung ab, zu Ihrem aber auch zu unserem Schutz.
Auf der Sicheren Seite
CHECK IN – ONLINE – MELDESCHEIN
Sie erhalten einige Tage vor Anreise eine E-Mail mit einem Link zum Meldeschein – um den Check-In zu vereinfachen können Sie das Online-Formular bereits zu Hause ausfüllen.
Ihre Wünsche für den Aufenthalt können Sie uns bequem per E-Mail mitteilen, so können wir Ihren Urlaub bestens vorbereiten.
BEGRÜSSUNG
.. kann nun auf vielerlei Weise geschehen, schließt zurzeit das Händeschütteln leider aus. Gerne aber ein freundliches Lächeln, Winken ein wertschätzendes Nicken oder ein herzliches SERVUS .
MUND-NASEN-SCHUTZ-PFLICHT
Für die Gäste:
Wir bitten Sie die Vorgaben der Regierung einzuhalten. Derzeit ist das Tragen der Schutzmasken in allen öffentlichen Bereichen vorgeschrieben. An den Buffets verwenden Sie bitte auch die dafür bereitgestellten Handschuhe.
Maske: Gerne stellen wir Ihnen eine Maske zur Verfügung, sollten Sie keine zu Hand haben.
Für die Gastgeber:
Unser gesamtes Team trägt Mund-Nasen-Schutz und wird regelmäßig auf COVID-19 getestet. Die Rezeption ist mit Glasscheiben ausgestattet.
DESINFEKTION, REINIGUNG, HYGIENE
- Handdesinfektionen stehen für Sie jederzeit in allen Bereichen griffbereit. Nutzen Sie diese neben regelmäßigen Händewaschen – gerne.
- Desinfektionsmittel bringen wir Ihnen auf Wunsch gerne auch in Ihr Zimmer.
- Alle Bereiche wie Toiletten, Rezeption, Restaurant, Bar/Lounge, Küche, Wellnessbereich werden in kürzeren Abständen regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Wir erhöben die Häufigkeit der Reinigung/Desinfektion häufig berührter Oberflächen, z.Bps. Handläufe, Tische, Türklinken, Lifttasten, Telefone.
- Ihr Zimmer wird wie gewohnt gründlich gereinigt, gelüftet und zusätzlich desinfiziert.
- Die Wäsche wird mit Desinfektionswaschmittel gewaschen.
- Alle Gemeinschaftsbereiche werden regelmäßig gelüftet, gereinigt und desinfiziert.
- Wir sind nur so stark wie unser Team. Unsere Mitarbeiter haben eine aktualisierte Hygieneschulung abgeschlossen, tragen Mund-Nasen-Schutz, messen täglich ihre Körpertemperatur und desinfizieren und säubern ihre Hände regelmäßig.
- Wir halten uns an den Mindestabstand um Ihren Komfort und Ihre Sicherheit jederzeit zu gewährleisten.
ABSTAND HALTEN – wir passen auf uns auf
Wir sorgen dafür, dass es allen Gästen möglich ist, den Sicherheitsabstand zu anderen Gästen einzuhalten: Die maximal erlaubte Personenzahl im Fitnessraum, im Kinderclub, im Jugendraum sowie in den Saunen ist jeweils ausgeschrieben.
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst – darum bitten wir Sie:
Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen
Stausituationen an der Rezeption und im Restaurant zu vermeiden
Auf Händeschütteln und Umarmung verzichten
Hände mehrmals täglich mit Seife und Wasser mind. 30 Sekunden waschen
Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen
Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden
In die Armbeuge oder in ein Taschentuch niesen oder husten
+ bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes
telefonisch Kontakt mi dem Gastgeber aunehmen.
TESTMÖGLICHEITEN für unsere Gäste:
Nach vorheriger Terminvereinbarung ist ein kostenpflichtiger Test möglich (kostet derzeit ca. € 45,00).
WELLNESS und SCHWIMMBAD
Der gesamte Bereich ist unter neuen Rahmenbedingungen mit einer Maximalbenutzung zur gleichen Zeit limitiert, jedoch stehen alle Bereiche zu Ihrer Verfügung.
Eine Übertragung von Viren über das Badewasser gilt als unwahrscheinlich. In Eigenverantwortung bitten wir Sie, den richtigen Abstand auch in den Saunas und im Pool einzuhalten und die maximale Personenzahl zu beachten.
SAUNA: Aufgüsse dürfen vorerst nicht durchgeführt werden. Kein tragen von Mund-Nasen-Schutz in den Feuchträumen.
MASSAGE
Die Hygienestandards wurden auch hier nochmal verstärkt um für Ihre Sicherheit zu garantieren
FITNESSRAUM
Der Fitnessraum wir regelmäßig desinfiziert. Desinfektionsmittel stehen bereit.
KINDERCLUB
* Kinderbetreuung findet in kleinen Gruppen statt
KÜCHE und RESTAURANT Genuss mit Sicherheit
* Buffets: wir haben unseren Buffetbereich erweitert und sicherer gemacht.
* Desinfektionsständer an den Eingängen sowie Einweghandschuhe.
Die nötigen Mindestabstände zwischen den Tischen sind garantiert.
Auf jedem Tisch steht ein QR-Code für Ihre digitale Wein- und Speisekarte.
BAR/LOUNGE
Sollte das Sitzen an der Bar nicht erlaubt sein, können Sie den Abend gemütlich an den Tischen ausklingen lassen, bei einem genüsslichen Cocktail, guter Musik, Kerzenschein und interessanten Gesprächen.
MINIBAR
gerne erweitern wir die Bestückung nach Wunsch